FV Brühl

Gesamtverein: Einladung zur Mitgliederversammlung

Am Dienstag, 10. Dezember 2024 findet um 19:00 Uhr, im Fanstübl (FVB-Clubhaus), Ketscher Str. 65, Brühl, die diesjährige Mitgliederversammlung des FV 1918 Brühl e.V. statt.

Gemäß der Satzung §19 (6) erfolgt die Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung mindestens vier Wochen, ihre Tagesordnung mindestens zwei Wochen vorher durch Veröffentlichung in der Brühler Rundschau (Amtsblatt der Gemeinde Brühl).

Gemäß der Satzung §19 (7) müssen die Anträge an die Mitgliederversammlung bis spätestens eine Woche vorher schriftlich an die Vorstandschaft gerichtet werden.

Die Vorstandschaft bittet die Mitglieder um Beachtung.

 Tagesordnung (gem. § 19-21 der Satzung)

  1. Begrüßung
  2. Totenehrung
  3. Feststellung

3.a. der ordnungsgemäßen Einladung

3.b. der Beschlussfähigkeit

3.c. Genehmigung der Tagesordnung

3.d. Anträge der Mitglieder

  1. Bericht des Vorstands
  2. Berichte der Abteilungen
  3. Kassenbericht
  4. Bericht der Kassenprüfer
  5. Aussprache zu den Berichten
  6. Entlastung des Vorstands
  7. Anträge an die Vorstandschaft
  8. Wünsche und Anregungen
  9. Schlusswort des Vorstandes

Brühl, den 05.11.2024

Der Vorstand

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